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Kosten für einen Kita-Platz

Die Kosten für den Kindertagesstätten- bzw. Kindergartenplatz sind gesetzlich festgelegt, sie sind einkommensabhängig.

Für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in den integrativen Gruppen und der heilpädagogischen Gruppe entstehen den Eltern keine Betreuungskosten, da die Finanzierung vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) nach dem SGB 12 getragen wird.

Für das eingenommene Mittagessen wird ein zusätzlicher Betrag entrichtet.

Monatlich wird ein Betrag für die Gruppenkasse eingesammelt, von dem z. B. das gemeinsame Frühstück finanziert wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Kreis Wesel.

Außerdem können Sie hier auch die
Satzung des Kreises Wesel vom 26. März 2009 über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder
einsehen.